Ab heute gibt es keine Personenkontrollen mehr an CH-Grenzen

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Ab heute gibt es keine Personenkontrollen mehr an CH-Grenzen

Beitragvon zuyox am Fr Dez 12, 2008 12:25 pm

Was mit Schengen im Detail ändert - NZZ
Systematische Personenkontrollen entfallen, Zollkontrolle bleibt
Seit heute ist die Schweiz assoziiertes Schengen-Mitglied. Spektakuläre Veränderungen an den Grenzen sind nicht zu erwarten. Gefahndet wird schon länger nach Schengen-Regeln.
met. Die Schengen-Staaten, zu denen die Schweiz seit dem heutigen Tag als assoziiertes Mitglied gehört, haben vereinbart, dass mit dem Ziel eines möglichst freien Flusses des grenzüberschreitenden Verkehrs die Personenkontrollen an den Binnengrenzen abgebaut werden. Als ausgleichende Vorkehren zur Aufrechterhaltung beziehungsweise Verbesserung der Sicherheit sind eine ganze Anzahl Massnahmen eingeführt worden. Dazu gehören verschärfte Grenzkontrollen an den Aussengrenzen des Schengen-Raums, also zum Beispiel an der Grenze zu Russland, Weissrussland und der Ukraine, aber auch in den Mittelmeerstaaten Spanien, Frankreich, Italien und Griechenland. Einzige Schengen-Aussengrenze der Schweiz sind die Flughäfen; diese werden allerdings erst beim nächsten Flugplanwechsel am 29. März 2009 Schengen-operationell. Weitere Massnahmen sind eine verbesserte grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit, insbesondere mittels des Schengen-Fahndungssystems (SIS), ein Ausbau der Rechtshilfe und eine gemeinsame Visumspolitik für Kurzaufenthalte bis zu maximal drei Monaten (Schengen-Visum).

Änderungen an der Grenze
An der Landesgrenze finden seit dem heutigen Tag keine Personenkontrollen allein aufgrund des Grenzübertritts mehr statt. Sogenannte «systematische» Grenzkontrollen ohne Verdacht sind untersagt. Die Schweiz bleibt allerdings ein Sonderfall, weil sie nicht Mitglied der EU-Zollunion ist. Das Grenzwachtkorps (GWK) muss deshalb weiterhin Warenkontrollen – Suche nach unverzollten oder mit einem Einfuhrverbot belegten Waren – durchführen. Dabei können auch Personen kontrolliert werden. Reisende müssen beim Grenzübertritt deshalb weiterhin einen Reisepass oder eine Identitätskarte auf sich tragen. Liegt ein sogenannter polizeilicher Anfangsverdacht vor, sind Personenkontrollen auch ausserhalb der Warenkontrollen zugelassen. Ausgebaut wird die mobile Kontrolltätigkeit im Raum hinter der Landesgrenze. Diese sogenannten Schleierfahndungen (NZZ 6. 12. 08), die auch auf Bahnhöfen durchgeführt werden, sind im Vorgriff auf Schengen schon seit Jahren Praxis des GWK und der kantonalen Polizeikorps. Die Führungsverantwortung liegt in Respektierung der kantonalen Polizeihoheit bei den Kantonen. In besonderen Risikosituationen erlaubt das Schengen-Abkommen eine befristete Wiedereinführung der systematischen Personenkontrollen. Als Beispiel gelten etwa ein G-8-Gipfel, das Weltwirtschaftsforum oder eine Fussball-EM oder -WM.

Schengen-Informationssystem
Einen Spezialfall stellt für eine Übergangszeit die Grenze zu Liechtenstein dar, weil das Fürstentum erst nach der Schweiz assoziiertes Schengen-Mitglied wird. Vereinbart worden sind eine 24-Stunden-Videoüberwachung an den befahrbaren Grenzübergängen, gemeinsame Sicherheitsanalysen des GWK und der Polizeikorps St. Gallens, Graubündens und Liechtensteins, mobile Kontrollen des GWK im Grenzraum und eine Aufwertung des Verbindungsbüros in Schaanwald (GWK, Polizeien Liechtensteins und Österreichs) zur Zentrale für die Koordinierung der sicherheits- und grenzpolizeilichen Massnahmen.
NZZ hat geschrieben:Änderungen der Visa-Regeln
win. Mit der Assoziierung der Schweiz an das Schengen-Abkommen der EU ändern sich die bisher gewohnten Visa-Regeln. In erster Linie betroffen sind jedoch nicht Schweizer Staatsbürger, sondern Angehörige von visumspflichtigen Drittstaaten. Für jene, die in der Schweiz eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen, öffnet sich der Schengen-Raum gleich wie für Personen mit Schweizer Pass. Ein Visum brauchen sie nicht mehr, sie müssen aber neben dem Nachweis ihres Wohnsitzes in der Schweiz (Ausweis B oder C) auch ihren Pass auf die Reise durch das «Europa ohne Grenzen» mitnehmen. Ebenfalls eine grosse Erleichterung erfahren visumspflichtige Personen, die ein beliebiges Land im Schengen-Raum und auch die Schweiz besuchen wollen, sei es aus geschäftlichen Gründen oder als Touristen. Bisher mussten sie in der Regel zusätzlich zum Schengen-Visum ein Schweizer Visum beantragen. Ausgenommen davon waren nur Bürger von Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudiarabien, Thailand, Taiwan den und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ihnen war die Einreise in die Schweiz auch dann gestattet worden, wenn sie nur ein Schengen-Visum besassen. Mit dem Schengen-Visum gewappnet, kann man neu auch nach Liechtenstein einreisen, obwohl das Fürstentum noch nicht zum Schengen-Raum gehört. Schlechter gestellt werden dagegen Personen aus visumspflichtigen Drittstaaten, die in einem Land leben, für das bisher keine Visumspflicht galt. Als Beispiel wird etwa ein Brasilianer mit einer Aufenthaltsberechtigung in den USA genannt, der die Schweiz besuchen will. Solche Personen werden neu ein Schengen-Visum beantragen müssen. Visumspflichtig werden auch Staatsbürger von Ländern, die mit der Schweiz eine Sonderregelung hatten, wie etwa Südafrika.
Die Schweiz hat seit Mitte August 2008 Zugang zur europaweiten Fahndungszusammenarbeit auf der Basis des Schengener Informationssystems (SIS). Dieses läuft im Hintergrund des nationalen Fahndungssystems Ripol stets mit und gilt als wichtigstes Instrument im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität wie organisierten Raub, Schleppertum, Menschen-, Drogen- und Waffenhandel. Ausgeschrieben werden im SIS Personen mit Einreisesperre, von der Justiz gesuchte Personen, vermisste Personen, zur Verhaftung zwecks Auslieferung ausgeschriebene Personen, Personen, gegen die verdeckt ermittelt wird. Dazu kommen gestohlene Sachen (Autos, Waffen, Reisepässe). Im SIS sind zurzeit gut 27 Millionen Datensätze gespeichert, davon 26,3 Millionen Sachen, 730 000 Personen mit Einreisesperre und 23 000 zur Verhaftung ausgeschriebene Personen. Eine Zwischenbilanz des Justiz- und Polizeidepartements für die ersten drei Betriebsmonate fiel positiv aus. Rund 30 Treffer pro Tag seien im internationalen Vergleich eine sehr hohe Quote. Pro Tag würden in der Schweiz über 130 000 SIS-Abfragen getätigt. Die zentrale Lage des Landes wird als Ursache gesehen. Mit dem Wegfall der systematischen Grenzkontrollen wird eine Abnahme der Trefferzahl erwartet, hingegen würden an den Schengen-Aussengrenzen der Flughäfen nächstes Jahr die Abfragen wieder zunehmen.

Gewahrtes Bankgeheimnis
Mit Schengen wird die justizielle Zusammenarbeit bei Strafverfahren ausgebaut. Im Fiskalbereich leistet die Schweiz auch weiterhin nur Rechtshilfe bei Abgabebetrug, nicht aber bei Steuerhinterziehung. Für den Fall, dass durch eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechtsbestandes im Bereich der direkten Steuern auch bei Hinterziehungsdelikten eine Verpflichtung zur Rechtshilfe entstehen sollte, hat die Schweiz eine unbefristete Ausnahmeregelung (Opt-out) ausgehandelt. Auch bei Nichtübernahme einer solchen Fortentwicklung des Rechts droht ihr keine Infragestellung der Schengen-Assoziierung.
zuyox
 
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