Demokratisierung? Abonnement = Genossenschafter?

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Demokratisierung? Abonnement = Genossenschafter?

Beitragvon mond7 am Sa Nov 08, 2008 1:33 am

In der Aktuellen Coopzeitung vom 4. November ist folgendes zu finden:

Bestimmungen zur Wahl.
Gemäss Art. 7 und 8 des Wahlreglements gelten die vom Regionalrat vorgeschlagenen Kandidaten als in stiller Wahl gewählt, sofern nicht innert 30 Tagen nach der erstmaligen Publikation dieses Wahlvorschlages, d. h. bis zum 4. Dezember 2008, bei der unten stehenden Kontaktadresse weitere Wahlvorschläge eingereicht werden. Weitere wahlvorschläge bedürfen der Unterschrift von mindestens 2% der Mitglieder eines Wahlkreises.


- Gibt es in der Schweiz auch einen Verein der sich für die Demokratisierung von Coop einsetzt und Unterschriften sammelt?


Dann noch etwas zu dieser Aussage vom 21.August 07:
Pierre Rappazzo hat geschrieben:Coop gehört ebenfalls der Schweizer Bevölkerung. Jeder Bewohner kann kostenlos Coop Genossenschafter werden. Die Beitrittsformulare sind in jeder Coop Filiale erhalten.


Ich wollte letztes Jahr ein Beitrittsformular im Coop Grossmarkt meiner Region holen. Es hiess, es sei abgeschafft worden. Jeder Coopzeitungs-Abonnement sei automatisch Coop-Genossenschafter. Auch ein Nachfrage beim Coop-Hauptsitz in Basel bestätigte mir, dass man im Coop nicht mehr per Beitrittsformular, (so wie es die Migros handhabt) Genossenschafter werden könne.

- Was ist wohl Sinn und Zweck, wenn jeder Zeitungsabonnement automatisch Genossenschafter ist oder wird?

- Ich frage mich ob das überhaupt (rechtlich) möglich ist, automatisch Genossenschafter zu werden?

- Wird die Migros dies auch bald so handhaben?
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Re: Demokratisierung? Abonnement = Genossenschafter?

Beitragvon Pierre Rappazzo am Do Nov 20, 2008 9:53 pm

mond7 hat geschrieben:- Gibt es in der Schweiz auch einen Verein der sich für die Demokratisierung von Coop einsetzt und Unterschriften sammelt?
Nein. Aber SORGIM setzt sich über die Migros stellvertretend dafür ein, dass Eigentümer die Verantwortung über ihr Kapital wahrnehmen. Dies gilt auch für Coop. Wir sollten alle Kräfte sammeln und die Migros übernehmen und von dieser aus, die anderen Firmen angehen.

mond7 hat geschrieben:Ich wollte letztes Jahr ein Beitrittsformular im Coop Grossmarkt meiner Region holen. Es hiess, es sei abgeschafft worden. Jeder Coopzeitungs-Abonnement sei automatisch Coop-Genossenschafter. Auch ein Nachfrage beim Coop-Hauptsitz in Basel bestätigte mir, dass man im Coop nicht mehr per Beitrittsformular, (so wie es die Migros handhabt) Genossenschafter werden könne. - Was ist wohl Sinn und Zweck, wenn jeder Zeitungsabonnement automatisch Genossenschafter ist oder wird?
- Ich frage mich ob das überhaupt (rechtlich) möglich ist, automatisch Genossenschafter zu werden?

In den Coop Satuten steht: "Zur Aufnahme bedarf es einer schriftlichen Erklärung oder der Zustimmung
zum Abonnement der Coop Presse." Sehen Sie dazu II. Mitgliedschaft, Art. 6 Aufnahme in den Coop Statuten Sie können somit Coop Genossenschafter werden, ohne die Coop Presse zu abonnieren. Zur Rechtmässigkeit gilt meines Erachtens, dass die automatische Mitgliedschaft nicht gültig ist, da keine gemeinsame Willensäusserung stattfindet. Nur wo kein Kläger da kein Richter. Abonnieren Sie doch die Zeitung und achten Sie darauf, ob Sie irgendwo den Willen äussern können, Coop Mitglied zu werden. Ich schreibe es in diesem Forum auch immer wieder, Hansueli Loosli ist genau so wenig legitimiert wie es H. Bolliger bei der Migros ist. Coop ist genau so wenig von den Eigentümern kontrolliert wie die Migros und alle anderen der Allgemeinheit gehörende Unternehmen. Nur die Migros hat als einzige den statutarischen Auftrag zur direkten demokratischen Unternehmensführung. Das macht sie so einmalig.

mond7 hat geschrieben:- Wird die Migros dies auch bald so handhaben?
Nun das tut sie in gewisser Hinsicht schon. Bei der Migros heisst es "Ich möchte Migros-Mitglied werden und das «Migros-Magazin» gratis erhalten" Der Unterschied liegt lediglich darin, dass man noch darauf hingewiesen wird.
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Re: Demokratisierung? Abonnement = Genossenschafter?

Beitragvon Billo am Do Dez 04, 2008 8:44 pm

Abo und Mitgliedschaft sind zweierlei. Wenn die Mitgliedschaft Einflussrechte auf einen Verein, Genossenschaft usw. beinhaltet, braucht es ein Minimum an Verbindlichkeit, damit diese Mitgliedschaft von beiden Seiten anerkannt werden MUSS. In der Regel ist diese Verbindlichkeit nur gegeben bei schriftlicher Anmeldung und Gegenbestätigung. Als Beitrittserklärung zu einem Verein akzeptabel ist allenfalls, wenn jemand ohne weitere Erklärung den Mitgliedsbeitrag überweist und der Verein ihn/sie von da an mit Infos für Mitglieder bedient (bei einer Genossenschaft halte ich dieses Verfahren aber bereits für ungenügend). Die Praxis der COOP (Abo = Mitgliedschaft) ist juristisch klar unhaltbar; das wissen die Coop-Hausjuristen bestimmt, daher ist zu vermuten, dass die Coop die Strategie verfolgt, die statutarisch vorgesehenen Mitgliedschaftrechte klammheimlich zu verwässern, bis sich von selbst verschwinden... Wo sind die SP und die Gewerkschaften als Coop-Mitträger? Die müssten sich jetzt wehren - aber sie sind faul und satt geworden, weil sie altgediente und nicht mehr so beliebte Funktionär/innen in die Coop-Organe entsorgen dürfen (und weil sie wohl ab und zu ein Brösmeli in ihre Kässeli erhalten). Adios Arbeiterbewegung!
Noch eine Anmerkung betr. Migros: Als ich letztes Jahr (wieder) Migros-Genossenschafter wurde, konnte ich angeben, dass ich das Magazin nicht zugestellt erhalten will. Das Aufnahmeverfahren der Migros ist juristisch okay.
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Re: Demokratisierung? Abonnement = Genossenschafter?

Beitragvon Pierre Rappazzo am Mo Dez 08, 2008 5:13 pm

Und schon wird der bald SP Altnationalrat Wärrä Marti (Werner Marti) Verwaltungsrat bei der Coop Tochter Bell.
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Migros nur bedingt besser

Beitragvon Pierre Rappazzo am Sa Dez 13, 2008 12:25 pm

Bei dieser online Anmeldung kann man nur Genossenschafter werden in dem man die Migros Zeitung abonniert.
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Re: Demokratisierung? Abonnement = Genossenschafter?

Beitragvon mond7 am Fr Jan 23, 2009 12:47 pm

Pierre Rappazzo hat geschrieben: Zur Rechtmässigkeit gilt meines Erachtens, dass die automatische Mitgliedschaft nicht gültig ist, da keine gemeinsame Willensäusserung stattfindet. Nur wo kein Kläger da kein Richter.


Billo hat geschrieben:Die Praxis der COOP (Abo = Mitgliedschaft) ist juristisch klar unhaltbar; das wissen die Coop-Hausjuristen bestimmt, daher ist zu vermuten, dass die Coop die Strategie verfolgt, die statutarisch vorgesehenen Mitgliedschaftrechte klammheimlich zu verwässern, bis sich von selbst verschwinden...


Ich habe nun den Rechtsdienst von Coop mit diesem Punkten konfrontiert. Hier die Antwort:

Angesichts der Grösse der Coop Genossenschaft sowie der grossen Anzahl Mitglieder (im Jahr 2007 über 2,5 Mio. Mitgliedhaushalte) wurden die Mitgliedschaftsrechte zum grössten Teil an die Delegiertenversammlung übertragen. Die Delegiertenversammlung setzt sich aus den Ausschüssen der Regionalräte der einzelnen Verkaufsregionen zusammen. Als Mitglied von Coop haben Sie das Recht, den Regionalrat in Ihrer Verkaufsregion zu wählen.

Weitere Rechte haben die Genossenschafter von Coop nicht. Auf der anderen Seite bestehen für die Coop Mitglieder auch keine Verpflichtungen, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Angesichts der Anzahl der Mitglieder hat Coop bei der Fusion der einzelnen Regionalgenossenschaften darauf verzichtet, Anteilsanscheine auszugeben. Gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts gibt es denn auch keine Verpflichtung, Anteilsscheine oder andere Urkunden als Ausweis für die Mitgliedschaft auszugeben.

Als Mitglied von Coop sind Sie in unserer Mitglieder Datenbank registriert. Wir können bei der Ausübung von Mitgliedschaftsrechten, bspw. bei der Wahl der Regionalräte, darauf zurückgreifen und die Berechtigung der Mitglieder jederzeit prüfen. Die Coopzeitung informiert rechtzeitig über solche Wahlen und das entsprechende Verfahren, welches die Mitglieder zu beachten haben. Ihre Mitgliedschaftsrechte sind damit uneingeschränkt gewährleistet.

Sie haben richtig festgestellt, dass die Mitgliedschaft bei Coop automatisch mit dem Abschluss eines Abonnements der Coopzeitung entsteht. Ein entsprechender Hinweis wird denn auch
bei Abschluss eines Abonnements angebracht. Dieses Vorgehen genügt den gesetzlichen Vorgaben. Auch hier erlaube ich mir einmal mehr den Hinweis auf die über 2,5 Mio. Mitgliedhaushalte, die es zu verwalten gilt. Nicht zuletzt im Interesse unserer Mitglieder und Kunden, sind wir darum bemüht den administrativen Aufwand und die Kosten für die Mitgliederverwaltung in einem vernünftigen Rahmen zu halten.




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