Stimmrecht für Kunden (1x) und Belegschaft (2x)?

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Stimmrecht für Kunden (1x) und Belegschaft (2x)?

Beitragvon Heinz Vontobel am Do Okt 13, 2005 4:59 pm

Gute Idee eines Gastes, Verfasst am: Sa Aug 06, 2005, 4:39 Pm, Titel: Demokratie für die Kunden? ?Pro 1000 Franken Umsatz z.B. gibt es eine Stimme?. Betreffend die Übertragung von Stimmen auf andere (evtl. fiktive) Stimmberechtigte halte ich nichts, weil u.U. auch eine neue Art von Aktienhandel, also Stimmenhandel, hervorgerufen würde.
In Anlehnung an die Idee des erwähnten Gastes, sollte für den Gesamtumsatz der MGB pro Tausend ein Stimmpunkt generiert werden.
Abweichung. Den Mitarbeitern als Kunden (Kunden der Kategorie A) soll deren Stimme verdoppelt werden. Die übrigen Kunden sind Kunden der Kategorie B.
Überlegung 1. Ein sinnvoll definiertes Mindestmass der Arbeitszeitanstellung für Mitarbeiter, um in die Kategorie A aufgenommen zu werden? Ab einem ca. 20 Std. ?Job gibt es eine gewisse Anbindung, wo auch ein gewisses Durchschnitts-Interesse an einer Firma vermutet werden darf. In Zeiten wo die Arbeitszeit verkürzt und daher besser auf das Volk verteilt sein sollte, macht dies auch Sinn. Nebenbei, der sachliche Diskurs und die Projektierung betreffend die Arbeitszeitverkürzung wären bei flankierenden Massnahmen umfassend und sind eigentlich schon längst überfällig. Sanfte Senkung der Hochpreise in der Schweiz wären erwünschte Nebeneffekte.
Überlegung 2. Die MitarbeiterInnen tragen durch ihre Arbeitsleistung massgeblich zum Erfolg und zur Erhaltung des Betriebes bei. Ihr Einkauf in der Firma in der sie arbeiten ist Ausdruck, auch als Kunde und Insider die Firma zu stützen und erhalten zu wollen.
Überlegung 3. Eine Firma ist wie ein Lebewesen, durch seine Substanz und sein Umfeld bedingt, lebendig und individuell. Mitarbeiter als spezielle Kunden mit Stimmrecht wahrgenommen, neigen meines Erachtens eher zur informellen Gesprächskultur im Betrieb. Informelle Gespräche sind Ausdruck von Politik, von Leben und ein Gradmesser betreffend der Befindlichkeit und Interesse der Belegschaft, sie finden auch oft während der unbezahlten Freizeit der Mitarbeiter statt.
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Beitragvon Pierre Rappazzo am Mo Okt 17, 2005 9:50 am

Ich bin sicher, dass durch die Mitbestimmung einbezogene Mitarbeiter, die besten Leistungen bringen.

Konsum und Mitbestimmung zusammenzubringen halte ich aber für falsch. Wir leben in einem System (Marktwirtschaft), in dem die Konsumenten über den Kauf oder Nichtkauf ihren Teil an Mitbestimmung genügend abgedeckt erhalten. Über Eigentum sollen die Besitzer entscheiden.
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Eigentümer definieren, aber wie?

Beitragvon Gast am Mo Okt 17, 2005 2:50 pm

Besitzer gut und recht. Aktionäre haben direktes Interesse am eigens eingebrachten Kapital. Jede(r) GenossenschafterIn hat m.E. jeweils eine Stimme, losgelöst von der Höhe des eingebrachten Kapitals oberhalb eines erworbenen minimalen Anteilscheins. Wenn dem so ist, haben GenossenschafterInnen eine schwächere Interessenbindung an einen Betrieb als z.B. Aktionäre, oder irre ich mich? Wie fast täglich über Medien in Erfahrung zu bringen, scheinen Interessen und Handlungen doch sehr vom Portemonnaie oder der persönlichen Nähe abzuhängen.
Abgeleitet davon, haben Mitarbeiter sowie treue Kunden eine stärkere Interessenbindung an einen Betrieb als Nur-Anteilschein-Genossenschafter. Die Interessen-Verbundenheit scheint mir aber ein wichtiger Schlüssel für einen Betrieb zu sein. Solche Überlegungen bildeten für mich denn auch die Grundlage betreffend Vorschlag für Stimmrecht für Kunden (1x) und Belegschaft (2x). Als Alternative wäre meinerseits auch folgender Vorschlag: Mitarbeiter sollten wie Genossenschafter eine Stimme erhalten.
Der Gedanke und das Gebilde einer Genossenschaft behagen mir sehr und ich denke, es gibt kaum etwas Gestaltbareres bezüglich eines Betriebs. Für solch ein Gebilde möchte ich gerne betreffend Stabilität und Erschütterung z.B. Beton gut armiert wissen. Konkret hiesse das bezüglich Besitzstand und Stimmrecht, Genossenschafter sind der Beton und die Mitarbeiter das Armierungs-Eisen. Genossenschafter alleine genügen mir betreffend Besitzstand ohne Zielgruppe mit stärkerer Einbindung also nicht.
Wohlverstanden, ich denke es handelt sich um Stimmen für Wahlen betreffend Leute für das Parlament und für Abstimmungen betreffend Geschäfte, wie sie durch Initiativen zustande kommen, also ähnlich einer Volksabstimmung. Ansonsten sind natürlich die gewählten Personen zuständig.
Gerne bin ich neugierig für andere Ideen.
Gast
 

Beitragvon Heinz Vontobel am Mo Okt 17, 2005 2:56 pm

Der letzte Beitrag ist von mir, war nicht eingeloggt
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Beitragvon blackpool am Mo Okt 24, 2005 9:50 am

Wie sieht es aber mit der juristischen Gewalt in einer demokratischen
Migros aus? Also ich rede hier nicht von einem externen Arbeitsgericht.
Die Personalkommissionen sind da bestenfalls nur mit Anwälten zu vergleichen. Die Geschäftsleitung ist auch nur die ausführende (exekutive)
Gewalt. Das Volk die gesetzgebende (legislative) Gewalt oder sollte zumindest. Interne Inspektorate stellen da auch nur die Polizei dar, also wieder nur ausführend.
Bis zum heutigen Tage habe ich aber noch nie einen unabhängigen Richter
gefunden, welcher ja eben nicht auf der Gehaltsliste der Geschäftsleitung
stehen darf und wo werde ich Ihn in Zukunft finden?
Sollte die Migros sich verpflichtet sehen, Geld in einen unantastbaren Pool
einzubezahlen, wovon dieser Richter bezahlt wird (auch Richter müssen ja
leben)? Wohlgemerkt unantastbar, denn dieser Richter wird vielleicht ein
Mal gegen die Geschäftsleitung entscheiden müssen.
Ich hirne und hirne. Könnte Das so in etwa hinhauen?

blackpool
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Beitragvon Pierre Rappazzo am Di Okt 25, 2005 6:33 am

In einer demokratischen Migros gibt es keine Gewalt mehr gegen die eigenen Mitarbeiter. Die Gewaltentrennung wird wieder gewährleistet sein!
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