Alkohol und Tabak Verkaufsverbot in der Migros

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Beitragvon Pierre Rappazzo am Do Aug 09, 2007 7:59 am

Danke für das Lob und die Unterstützung. Unser Einfluss ist noch = 0. Das Migros Management ignoriert uns sogar dann, wenn sie von Medien wie der Tagesschau um einen Kommentar angefragt werden. Nur über den Druck des Besitzervolkes werden diese Herren gezwungen werden, die Migros Statuten einzuhalten.

Zu Ihrer konkreten Fragen betreffend Migros-Detaillisten.

Diese Detaillisten gehen auf ein Ereignis aus dem Jahre 1933 zurück. Damals erliess das Schweizer Parlament ein Gesetz, das Grossverteilern verbot, Filialen zu eröffnen. Ein Gesetz nur gegen die damalige Migros, auf Druck der Grossfirmen wie Nestlé. Man nannte es damals das "Anti Migros Gesetz". Für den schlauen Dutti, hatte dies keine Bewandtnis. Er suchte sich Unternehmer die bereit waren, einen Laden auf eigene Rechnung zu führen und sich von der Migros beliefern zu lassen. Ansonsten waren sie frei bezüglich zusätzlichem Sortiment. Diese sogenannten „Giro Detaillisten“ gibt es heute noch und sie sind heute noch frei, was sie neben den Migros Produkten im Sortiment führen, obwohl sie von den Migros Bürokraten immer mehr in die Mangel genommen werden. Auf jeden Fall sind sie die einzigen die historisch und moralisch das Recht haben neben Migros Produkten Alkohol und Tabak zu verkaufen.

Hingegen gibt es viele Migros Unternehmen (sehen Sie dazu meine Ausführungen oben), die klar gegen das Tabak- und Alkoholverkaufsverbot verstossen. Nur leider wissen die Eigentümer nicht mehr, dass sie Eigentümer sind und dass es in ihrer Pflicht wäre, ihre Vertreter in den Migros Parlamenten (Genossenschaftsrat und Delegiertenversammlung) aufzufordern, diesen Missstand zu beheben. Genau deshalb haben wir SORGIM gegründet und höhlen mit stetem Tropfen diesen Stein!
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Beitragvon Mail an SORGIM am Sa Mär 08, 2008 11:04 am

Haben Sie eine Ahnung, weshalb Migros im Internet über das Portal von LeShop (wo das Label Migros erscheint) Tabakwaren verkauft? Ist das ein Statutenbruch oder hat sie dafür eine rechtliche Basis?
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Beitragvon Pierre Rappazzo am Sa Mär 08, 2008 11:15 am

Zur 1. Frage: Der Migros Machtklüngel setzt sich über alles hinweg, wenn es ihm passt.

Zur 2. Frage: Die Statuten wurden am 27.10.07 ohne das Genossenschaftsvolk zu konsultieren dahingehend geändert, dass nicht mehr explizit steht, ..." in Migros Verkaufsstellen darf kein Alkohol und Tabak verkauft werden.." heute steht in den Statuten lediglich noch ..."die Migros fördert die Gesundheit der Bevölkerung.." oder "....für die Migros sind die Migros Werte..." verbindlich. Die Statuten wurden also noch mehr verwässert, als sie es vorher schon waren. Aber auch wenn die Migros gegen die Statuten verstösst, solange es die Eigentümer nicht interessiert, können wir nichts verändern. Sorgim setzt sich deshalb dafür ein, der Schweizer Bevölkerung ihre Verantwortung bewusst zu machen, bis jetzt mit mässigem Erfolg. Aber wir arbeiten daran.

Zur mehr als fraglichen Statutenänderung des MGB durch den Migros Machtklüngel werden wir später nach einer eingehenden Prüfung Stellung nehmen.
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Re: Alkohol und Tabak Verkaufsverbot in der Migros

Beitragvon Pierre Rappazzo am Do Jan 22, 2009 4:29 pm

Die Migros Genossenschafter hatten einmal NEIN gestimmt, zum Verkauf von Alkohol und Tabak. Tages-Anzeiger
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Re: Alkohol und Tabak Verkaufsverbot in der Migros

Beitragvon roland am Do Jan 22, 2009 5:37 pm

Ja die Genossenschafter hatten nein gestimmt, dass kein Alkohol und Tabak unter dem
Namen Migro verkauft werden darf so im Sinne von Dutti. Trotzdem wird nun der
Verkauf unter Migro- lino getätigt also meiner erachtens gegen die Statuten.

Gruss
Roland
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Re: Alkohol und Tabak Verkaufsverbot in der Migros

Beitragvon Epfraim am Di Feb 10, 2009 10:44 pm

Stossend ist, dass M-Tankstellenshops Migros-Gutscheine annehmen!
Ende 2007 fragte mich ein randständiger, zu dem kontakt hatte, ob ich ihm migros-gutscheine abkaufen würde. Diese hatte er an einem weihnachtsessen von der heisarmee geschenkt bekommen. Im gespräch merkte ich dann, dass er (der grosse probleme mit alkohol hat) mit dem bargeld einfach alkohol kaufen wollte. Als ich ihm erklärte, warum ich ihm die gutscheine ganz sicher nicht abkaufen würde, antwortete er (lachend), dann müsste er halt an den stadtrand zum migros-tankstellenshop gehen, dort würde er mit den bons alkohol erhalten. Das würden viele seiner kumpels so machen. Die heilsarmee hatte bestimmt ganz bewusst gutscheine der migros verschenkt in der meinung, mit diesen könnten weder alkohol noch tabakwaren gekauft werden.
Es besteht überhaupt keine notwendigkeit, in tankstellenshops m-bons anzunehmen! Uebrigens nehmen die Avec-läden an bahnhöfen keine m-gutscheine.
Dutti hatte rückgrat, prinzipien, moral. Seine hohe unternehmensethik wird immer mehr "angeknabbert".
Epfraim
 

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