Der Beweis ist erbracht: "jede erwachsene Person.."

Wir werden in den nächsten Tagen die neue SORGIM Homepage aufschalten. Neue Beiträge würden verloren gehen, wir haben deshalb die Foren für neue Beiträge geschlossen.

Schreiben Sie in diesem Forum über die Migros. Produkte, Dienstleistungen, Migros Magazin, Preise, Filialen, freundliche Mitarbeiter, Gleichstellung usw. oder Bewerten Sie Ihre Migros Filiale in Ihrem Ort.

Moderatoren: Pierre Rappazzo, Administrator

Forumsregeln
Wir werden in den nächsten Tagen die neue SORGIM Homepage aufschalten. Neue Beiträge würden verloren gehen, wir haben deshalb die Foren für neue Beiträge geschlossen.

Der Beweis ist erbracht: "jede erwachsene Person.."

Beitragvon Antonio Verito am Mi Feb 21, 2007 2:23 pm

Der Beweis ist erbracht: „jede erwachsene Person mit Wohnsitz in der Schweiz kann Mitglied werden...„

Die Ehefrau eines Migros-Genossenschafters hat die Beitrittserklärung zur Migros-Genossenschaft erhalten. Eigentlich auch selbstverständlich, denn wenn man ihr die Mitgliedschaft verweigert hätte, hätte das bedeutet, dass eine Frau, die heiratet ihren Anteilschein zurückgeben müsste.
All dies bedeutet nun, dass jede Person die mindestens 18 Jahre alt ist und den Wohnsitz in der Schweiz hat, Migros-Genossenschaftsmitglied werden kann und damit Miteigentümer der Migros-Genossenschaft wird, so wie dies einst Gottlieb Duttweiler in die Statuten aufgenommen hatte.

Darin hat sich also nichts verändert, verändert hat sich nur, dass die Miteigentümer ihre Verantwortung nicht mehr wahrgenommen haben.
Das wird sich nun ändern. (Die Sammeln der Stimmen für die offenen Wahlen 2008 hat am 7. Februar begonnen und viele Migros-Genossenschafter haben ihre Stimme bereits abgegeben.)

So steht es in der Beitrittserklärung der Migros-Genossenschaft:

Werden Sie Mitglied der Migros
Wir schenken Ihnen einen Anteilschein/Mitgliederausweis der Genossenschaft Migros im Wert von CHF 10.—. Damit werden Sie Teil eines Unternehmens, das sich für die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten stark macht. Sie gehen dabei keinerlei finanzielle oder sonstige Verpflichtungen ein.

Das sind Ihre Vorteile:
- Gratiszustellung in der Schweiz unserer wöchentlichen Mitgliederzeitung MIGROS-MAGAZIN.
- Für Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland liegt das MIGROS-MAGAZIN am Kundendienst unserer Grenzfilialen auf.
- Vergünstigte Eintrittsbillette für kulturelle Veranstaltungen.
- Vergünstigte Fahrten mit zahlreichen Bergbahnen und Skiliften.
- Die aktuellen Angebote sind im Regionalteil unseres MIGROS-MAGAZIN´s publiziert.

Mitglied kann werden, wer im entsprechenden Wirtschaftsgebiet der entsprechenden Migros-Genossenschaft wohnt. Die Mitgliedschaft ist gratis.

Bitte die ausgefüllte Beitrittserklärung einsenden. Sie erhalten dann Ihren Anteilschein/Mitgliederausweis.

Wie Sie sehen, ist es ganz einfach Mitglied zu werden und es lohnt sich.

Der wichtigste Vorteil fehlt in den Angaben der Migros:
Durch Ihre Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit Ihre Verantwortung als Miteigentümer der Migros aktiv wahrzunehmen, indem Sie Mitglied von SORGIM werden, der neutralen und unabhängigen Demokratiebewegung der Migros-Genossenschaft.

Viele haben schon erkannt, dass dies der einfachste und sicherste WEG ist, damit die Migros-Genossenschaft wieder zu Ihren Ursprung im Sinne von Gottlieb Duttweiler geführt wird und wieder der Förderung der Volksgesundheit und damit dem Volke dienen kann, indem sie wieder in die Hände der Miteigentümer und damit in die Hände der Migros-Genossenschafterinnen und Migros-Genossenschafter gelegt wird.

Die Wahrheit siegt immer. Es grüsst Euch Antonio Verito
Antonio Verito
 
Beiträge: 41
Registriert: So Jan 28, 2007 10:52 am

Zurück zu Über die MIGROS

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast