Abstimmung vom 17. Juni 2007.
An diesem Datum wird über die 5.IV-Revision abgestimmt in der Schweiz!
Sogenannte berufliche Eingliederungsmassnahmen sollen vorgenommen werden! Schön und gut, aber zuerst sollten solche Arbeitsplätze vorhanden sein! <3 src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt=":(" title="Sad" />
Ein geistig Behinderter fällt aus dem Rahmen!Nehmen wir gleich mal die Migros als Beispiel:
Ein 35-jähriger Mann, geistig behindert, arbeitete 14 Jahre lang bei der Migros in Thalwil. Die Arbeit - er stellte unter anderem Einkaufswagen zusammen und konnte auch im Gemüserayon aushelfen.
Diese Arbeit gab ihm eine Tagesstruktur ausserhalb einer geschützten Werkstätte. Da seine geistliche Behinderung nicht sichtbar ist, konnte man, trotzdem der Filialleiter von der Behinderung wusste, den Mann nicht mehr weiter beschäftigen, wegen diversen Konflikten. Durch Umbau der Filiale Thalwil wurde von den Mitarbeitern Flixibilität verlangt. Leider konnte dies der "Behinderte" nicht immer einhalten. Eine psychoorganische Störung, unter welcher dieser Mann leidet, bedingt, dass eine Veränderung den betroffenen Menschen eher aus dem Konzept wirft, als ein gesunder Mensch.
Das Gespräch zwischen Filialleiter und den Eltern des Angestellten fruchtete nicht. Eine Intervention bei der Personalabteilung Migros in Zürich hatte auch keinen Erfolg!!
Dem Vater des behinderten Mannes bleibt nur die Feststellung:
"Unter dem Konkurrenzdruck hat wohl die Philosophie der Migros im Umgang mit Behinderten geändert".
(aus dem Beobachter 12/2007)
Kommentar ist hier wohl überflüssig!
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