Organisation der MIGROS
Die Organisation der Migros entspricht der Organisation der Schweiz. Gleich wie die Schweiz in Kantone aufgeteilt ist, ist die Migros in 10 regionale Genossenschaften aufgeteilt. Jede Genossenschaft hat eine eigenes Parlament (Genossenschaftsrat) und eine Regierung (Verwaltung). Beide würden theoretisch durch das Genossenschaftsvolk gewählt. Das selbe gilt National, die Schweizer wählen ein Bundesparlament und das wählt den Bundesrat. In der Migros entspricht die Delegiertenversammlung und die Verwaltung ihrem schweizerischen Pendent. Da die Demokratie in der Migros aber unterdrückt wird, werden Parlament und Regierung durch die alt eingesessenen Migros Funktionäre bestimmt.
Beispiel Eidgenossenschaft
Schweiz: Das Volk wählt das Parlament, die Parlamentarier wählen den Bundesrat. Der Bundespräsident ist Primus inter pares.
MIGROS: Das Genossenschaftsvolk wählt die Delegierten des MGB, die Delegierten wählen die Verwaltung, die Verwaltung wählt die Generaldirektion und ihren Präsidenten. Der Generaldirektor hat Weisungsrecht.
Das heisst: Parlament gleich Delegierte des MGB, Bundesrat gleich Verwaltung und Volk gleich Genossenschafter.
Beispiel Eidgenossenschaft
Schweiz: Das Volk wählt das Parlament, die Parlamentarier wählen den Bundesrat. Der Bundespräsident ist Primus inter pares.
MIGROS: Das Genossenschaftsvolk wählt die Delegierten des MGB, die Delegierten wählen die Verwaltung, die Verwaltung wählt die Generaldirektion und ihren Präsidenten. Der Generaldirektor hat Weisungsrecht.
Das heisst: Parlament gleich Delegierte des MGB, Bundesrat gleich Verwaltung und Volk gleich Genossenschafter.
- Die Genossenschafter wählen ihre Vertreter in die regionalen Genossenschaftsräte sowie in die Delegiertenversammlung des MGB
- Alle 4 Jahre, das nächste Mal im Juni 2012 finden Wahlen in die Organe der Migros statt
- Die Delegiertenversammlung bildet das oberste Organ der Migros
- Die Migros zählt zehn Genossenschaften
- Delegierte sowie Genossenschaftsräte werden gleichzeit gewählt.
- Zur Wahl kann jeder antreten, der mindestens 1 Jahr Genossenschafter der Migros und auf einem gültigen Wahlvorschlag steht..
- Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von 1% der stimmberechtigten Genossenschafter (Ausnahme Aare 2%) der jeweiligen Genossenschaft unterschrieben wurde und den Vorgaben der Migros Genossenschaftsverwaltung entspricht.
- Unterschriften von Unterzeichnern sind nur gültig, wenn daneben noch eigenhändig Name, Vorname, Geburtsjahr, Nummer des Anteilscheines und vollständige Adresse angegeben sind.
Sie sehen die Hürden sind nicht unwesentlich, aber wenn der Wille in der Bevölkerung da ist, die MIGROS zu retten, dann ist alles möglich.
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