Organe der MIGROS
Organe der MGB
Generaldirektion
Verwaltung
Die Verwaltung besteht aus 23 Mitgliedern. Dies sind der Präsident (Claude Hausser), der Präsident der Generaldirektion (Herbert Bolliger), je einem Vertretern der angeschlossenen zehn Genossenschaften, in der Regel deren Geschäftsleiter zwei Mitarbeitern der Migros und neun externen Mitgliedern, also nicht der M-Gemeinschaft zugehörige Personen.
Delegierte des MGB
Die Organe der regionalen Genossenschaften
Geschäftsleitung
Jede der zehn Genossenschaften besitzt eine eigene Geschäftsleitung, welche eigenständige Kompetenzen bezüglich Informatik, Finanzen, Logistik und Marketing besitzt. Die genaue Ausgestaltung der elf-fachen Doppelspurigkeiten sind Aussenstehenden also auch den Besitzern nicht bekannt.
Verwaltung
Jede der zehn Genossenschaften besitzt eine eigene Verwaltung, Eine Amtszeit Beschränkung besteht nicht. Die Verwaltung entspricht dem Verwaltungsrat in Aktiengesellschaften. Die Verwaltung beschliesst alle wichtigen Geschäfte und personellen Entscheide auf Antrag des Geschäftsleiters. Zeichnungsberechtigt für die Genossenschaft sind der Präsident und der Vizepräsident der Verwaltung sowie der Geschäftsleiter. Die Verwaltung beschliesst weiter, wer auf der offiziellen Wahlliste für die Genossenschaftsräte und als Delegierte in den MGB kandidieren darf.
Genossenschaftsrat
Jede Genossenschaft hat einen Genossenschaftsrat, welcher aus 40 bis 60 Mitgliedern besteht. Die Mehrheit müssen Frauen sein. Der Genossenschaftsrat hat die Möglichkeit eigene Wahllisten zu erstellen. Dies ist aber noch nie vorgekommen.