Gemäss Statuten

Erläuterung der demokratischen Wege

  1. Pro Genossenschaft wird durch die Genossenschafter, ein Genossenschaftsrat gewählt. Die Genossenschaftsräte bestehen aus 40 bis 60 Mitgliedern, wobei mindestens die Hälfte Frauen sein müssen, eine Amtszeit dauert vier Jahre. Jede Person kann maximal für drei Amtszeiten gewählt werden. Wahlvorschläge können sowohl von den Organen (MGB Verwaltung, Verwaltung der einzelnen Genossenschaft, Genossenschaftsrat) oder durch die Genossenschafter eingereicht werden.
  2. Ein Teil der Genossenschaftsräte wird in der gleichen Wahl sogleich als Delegierte in den MGB gewählt. Der Vorschlag erfolgt ebenfalls auf der Wahlliste
  3. Weiter wird durch die Genossenschafter auch die Verwaltung der einzelnen Genossenschaft gewählt. Auch hier gilt die Wahlvorschläge können sowohl von den Organen (MGB Verwaltung, Verwaltung der einzelnen Genossenschaft, Genossenschaftsrat) oder durch die Genossenschafter eingereicht werden
  4. Die Verwaltung wählt die Geschäftsleitung der regionalen Genossenschaft
  5. Die Verwaltung entsendet einen aus ihren Reihen als Delegierter in den MGB
  6. Die Geschäftsleitung der regionalen Genossenschaften senden einen aus ihren Reihen in die Verwaltung.
  7. Die Delegierten wählen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Mitglieder der Verwaltung. Die Delegierten haben aber auch das Recht, eigene Kandidaten zu portieren.
  8. Die Verwaltung bestimmt die Generaldirektion. In der Praxis beschränkt sich die auf den Präsidenten der Generaldirektion, welcher dann seinen Mitarbeiter mehr oder weniger konkret bestätigen kann und bei Vakanzen neu besetzen kann.

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