Strafbarer Urabstimmungs-Betrug ?

Duttis Erbmasse verludert. Vielleicht ist folgendes einer der Hebel gegen Bolliger:

Migros-Urabstimmung 2013:
In den "Abstimmungsunterlagen" steht:
Nehmen Sie Ihre demokratischen Rechte wahr, nutzen Sie Ihr Stimmrecht und schicken Sie die ausgefüllte Urabstimmungskarte per Post an uns zurück oder geben Sie die Karte in einer unserer Migros-Filialen ab; für das eingesparte Porto erhalten Sie eine feine "Migros-Schoggi".

Clever (!) formuliert/begründet, dennoch finde ich, dies kann als "Abstimmungsbetrug bzw. -bestechung" betrachtet werden.
Denn rein lebenspraktisch und psychologisch gilt folgendes:
1. Lebenspraktisch: "Jeder" will die "Schoggi.
2. Psychologisch: "Niemand" will ein 'Nein' auf die Karte schreiben, wenn er die Karte A) abgeben muss dem Personal und B) für ein 'Nein' sich als 'Verräter' fühlend "undankbarerweise" sogar noch mit einer "Schoggi" (leider immer noch mit 'Liebe' assoziiert) belohnen lassen zum "Dank".
Aus all diesen Gründen frage ich die Juristen unter Ihnen, ob die Migros hiermit Recht oder Unrecht tut, um ihr M-arodes M-anagement durchzuboxen (durchzuschleimen)?

Denn folgendes steht auf den Schweizerischen Volksinitiative-Bögen:
"Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches."

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